Heute erreichte mich eine Mail von einem Töpfermarktveranstalter aus Bayern. Und da spielen Töpfermärkte eine wichtige Rolle. Und ja – auf dem Foto ist Chemnitz. Wollte nur ein Bild von einem Markt mit wenigen Besuchern zeigen. 😉

Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel, die keinen Volksfestcharakter aufweisen und keine großen Besucherströme anziehen, insbesondere kleinere traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte und Flohmärkte, sind zulässig.

Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 403 vom 14.07.2020

verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-403/

Ich bin ja mal begeistert, wenn es endlich mal formuliert wurde. Zumindest wurde es gestern vom bayrischen Kabinett so beschlossen. So ein Töpfermarkt ist nämlich eine gesittete Veranstaltung. Nix Ballermann mit Allohol und Eventpeople. Und solange Corona nicht wieder landesweit durchstartet, sollte dies so bleiben. Und da man bei den Bayern besonders vorsichtig ist, sollte das im Rest des Landes ja erst recht gelten.